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Neu: BAFA Förderung mobile Heizung

Die BAFA fördert neben fest verbauten Heizungen auch mobile Heizgeräte zur Überbrückung von Heizungsausfällen*.

Förderung Notheizung – folgende Übergangsheizungen sind förderfähig:

  • Provisorische Wärmepumpenlösung
  • Provisorische Stromdirektheizung
  • Provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
  • Provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

Wichtig ! 

Die Förderung kann nur in Anspruch nehmen, wer im Anschluss eine förderfähige Heizung einbauen lässt. Dabei entspricht der Fördersatz der mobilen Heizung dem der neuen Heiztechnik.

Geförderte Heizungen & Fördersätze:

Heiztechnik
Zuschuss
Wärme-pumpen-bonus
ISFP Bonus
Mit Austausch fossile Heizung
Solarkollektoranlagen
25 %
+ 10 %
Biomasseheizungen
10 %
+ 10 %
Wärmepumpen (elektrisch betrieben)
25 %
+ 5 %
+ 10 %
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
25 %
+ 10 %
EE-Hybridheizung (Kombi aus den hier genannten Wärmeerzeugern)
25 %
+ 5 %
+ 10%
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen)
15 %
+ 5 %

Beispiel:

Sie möchten nach dem Ausfall Ihrer Gasheizung eine Wärmepumpe einbauen lassen, müssen auf die neue Heizung aber warten. Überbrücken Sie die Wartezeit mit einer mobilen Heizung, bekommen Sie 40 Prozent der Mietkosten erstattet.

Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt – die Fakten

  •  Die Förderung gilt nur bei einer defekten Heizung.
  •  Sie gilt für die Dauer von maximal einem Jahr.
  •  Nach Einbau der neuen Heizung darf die provisorische Heiztechnik nicht weiter im Gebäude genutzt werden.
  •  Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent.
  •  Die Förderung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mietheizungen fallen hier unter das Fördersegment Einzelmaßnahmen.
  •  Förderbar sind sämtliche mobile Heizanlagen unabhängig vom Energieträger.
  •  Antragsberechtigt sind Sanierer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
  •  Das betroffene Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
  •  Gefördert werden auch die Kosten für den dazugehörigen Energieträger.

So stellen Sie den Antrag auf Förderung einer mobilen Heizung:

Wichtig ! 

Die Förderung kann nur in Anspruch nehmen, wer im Anschluss eine förderfähige Heizung einbauen lässt. Dabei entspricht der Fördersatz der mobilen Heizung dem der neuen Heiztechnik.

Unsere Heizprodukte

Mobile Heizungen und individuelle Anlagenkonzepte zur Warm­wasser­­­­­­­bereitung und Beheizung von Gebäuden und Baustellen.

*Die Förderungen durch die BEG werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.