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Förderung mobile Heizung | Mobile Wärme 24
BAFA Förderung für Mietheizung erhalten
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Neu: BAFA Förderung mobile Heizung
Die BAFA fördert neben fest verbauten Heizungen auch mobile Heizgeräte zur Überbrückung von Heizungsausfällen*.
Förderung Notheizung – folgende Übergangsheizungen sind förderfähig:
- Provisorische Wärmepumpenlösung
- Provisorische Stromdirektheizung
- Provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
- Provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)
Wichtig !
Die Förderung kann nur in Anspruch nehmen, wer im Anschluss eine förderfähige Heizung einbauen lässt. Dabei entspricht der Fördersatz der mobilen Heizung dem der neuen Heiztechnik.
Geförderte Heizungen & Fördersätze:
Heiztechnik
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Zuschuss
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Wärme-pumpen-bonus
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ISFP Bonus
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Mit Austausch fossile Heizung
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Solarkollektoranlagen
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25 %
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+ 10 %
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Biomasseheizungen
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10 %
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+ 10 %
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Wärmepumpen (elektrisch betrieben)
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25 %
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+ 5 %
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+ 10 %
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Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
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25 %
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+ 10 %
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EE-Hybridheizung (Kombi aus den hier genannten Wärmeerzeugern)
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25 %
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+ 5 %
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+ 10%
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Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen)
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15 %
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+ 5 %
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Beispiel:
Sie möchten nach dem Ausfall Ihrer Gasheizung eine Wärmepumpe einbauen lassen, müssen auf die neue Heizung aber warten. Überbrücken Sie die Wartezeit mit einer mobilen Heizung, bekommen Sie 40 Prozent der Mietkosten erstattet.
Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt – die Fakten
- Die Förderung gilt nur bei einer defekten Heizung.
- Sie gilt für die Dauer von maximal einem Jahr.
- Nach Einbau der neuen Heizung darf die provisorische Heiztechnik nicht weiter im Gebäude genutzt werden.
- Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent.
- Die Förderung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mietheizungen fallen hier unter das Fördersegment Einzelmaßnahmen.
- Förderbar sind sämtliche mobile Heizanlagen unabhängig vom Energieträger.
- Antragsberechtigt sind Sanierer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
- Das betroffene Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Gefördert werden auch die Kosten für den dazugehörigen Energieträger.
So stellen Sie den Antrag auf Förderung einer mobilen Heizung:
- Angebot bei Mobile Wärme 24 einholen Jetzt Angebot erhalten
- Antrag online stellen Zur Förderung
- Auf den positiven Prüfbescheid warten
- Wunschheizung bei Mobile Wärme 24 buchen Produkte durchsuchen
- Nach Abschluss der Maßnahme: falls Sie einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) haben: Diesen mit der Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) beauftragen. Sie benötigen ihn für den Online-Verwendungsnachweis
- Alle erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hochladen
- Auf Festsetzungsbescheid von der BAFA warten
Wichtig !
Die Förderung kann nur in Anspruch nehmen, wer im Anschluss eine förderfähige Heizung einbauen lässt. Dabei entspricht der Fördersatz der mobilen Heizung dem der neuen Heiztechnik.
Unsere Heizprodukte
*Die Förderungen durch die BEG werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.