NOTFALL-HOTLINE FÜR UNSERE MIETER:
Heizanhänger von Mobile Wärme 24, im Vordergrund ein Euro-Symbol
Die neue BAFA-Förderung bietet eine Erleichterung für Immobilieneigentümer und Handwerksunternehmen
Mobile Heizung mieten & Förderung erhalten

Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt ist jetzt förderfähig

Wer von einem Heizungsausfall betroffen ist und vor dem Einbau einer energiesparenden Heiztechnik eine mobile Heizung mieten muss, kann seit diesem Jahr einen BAFA-Zuschuss beanspruchen. Auch Handwerksunternehmen profitieren von der Förderung.

Durch Gasknappheit und Maßnahmen zum Umweltschutz sind die Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich energieeffizienter Heiztechnik relevanter denn je. Seit 2021 sind sie ein Fördersegment der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Ob Solarkollektoranlagen oder Wärmepumpen – möchten Sie im Rahmen einer Heizungserneuerung auf fossile Energien verzichten, können Sie von Zuschüssen bis zu 40 Prozent profitieren. 

Wer von einem plötzlichen Heizungsausfall überrascht wurde und daraufhin auf eine geförderte Heiztechnik umsteigen wollte, hatte bisher allerdings ein Problem: Lange Wartezeiten bei Heizungsunternehmen führten dazu, dass Betroffene sich eine mobile Heizung mieten und die Kosten hierfür selbst stemmen mussten. Endverbraucher sahen sich somit einer unerwarteten finanziellen Belastung ausgesetzt oder mussten auf eine nichtgeförderte und unzeitgemäße Heizmethode ausweichen. 

Auch Heizungsfachfirmen kamen in Nöte: So konnten sie ihren Kunden nach einem Heizungsdefekt zwar innovative Heiztechniken und staatliche Unterstützung versprechen. Doch Materialmangel und Lieferengpässe machten und machen die Umsetzung mitunter zu einem langwierigen und kostspieligen Prozess. Das Resultat: Verärgerte Kunden und frustrierte Fachkräfte.

Wer nach einem Heizungsdefekt eine mobile Heizung mieten möchte, bekommt nun Zuschüsse

Mit diesem Zeitdruck ist nun Schluss: Im Rahmen von Einzelmaßnahmen fördert die BAFA nicht mehr nur umweltschonende Heiztechniken, sondern – im Falle eines Heizungsausfalls – auch Notheizungen zur Überbrückung der Wartezeit. Entsprechend des Fördersatzes für die neue Heizung wird die Übergangsheizung nun mitgefördert. Heizungsfachbetriebe können ihren Kunden somit ein Förderpaket schnüren, welches auch die Überbrückungszeit bis zur fertigen Heizung beinhaltet.

Notheizung mit bis zu 40 Prozent gefördert

Ein Beispiel: In einer Immobilie (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ist die fossile Heizung defekt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Eigentümer entscheidet sich im Rahmen der Heizungserneuerung für den Einbau einer Wärmepumpe. Die BAFA fördert die Anschaffung mit 25 Prozent. Hinzu kommt ein Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent sowie ein Bonus von 10 Prozent für den Austausch einer fossilen Heiztechnik – das sind 40 Prozent der Gesamtkosten. Der Handwerksbetrieb seines Vertrauens kann die Wärmepumpe erst in sechs Monaten einbauen. Für diesen Zeitraum kann der Betrieb oder der Endkunde eine mobile Heizzentrale mieten. Das führt zwar weiterhin zu Mehrkosten im Vergleich zu einem direkten Einbau, die Kosten werden allerdings ebenfalls um 40 Prozent reduziert. Begrenzt ist die Förderung auf ein Jahr. 

 

Wenn es um die Wahl der provisorischen Heiztechnik geht, macht es die BEG den Antragstellern einfach: Neben mobilen Wärmepumpen, provisorischen Stromdirektheizungen und mobilen Wärmespeichern fördert sie auch provisorische Heiztechnik auf Basis von fossilen Energieträgern. Damit sind auch Heizanhänger oder Heizcontainer für Gas oder Heizöl förderfähig. Auch die Kosten für den Energieträger werden gefördert. Kommt es zur Art der Immobilie, gibt es jedoch eine Bedingung: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. 

 

Unser Tipp

Bevor Sie sich für eine neue Heiztechnik entscheiden, ist eine Beratung von einem Heizungsspezialisten ratsam. Dieser kann auf Grundlage Ihrer Bedürfnisse und der Beschaffenheit der Immobilie eine geeignete Heizungsart empfehlen. 

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