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Aktenordner mit der Beschriftung Anträge
Die Bundesregierung richtet die Gebäudeförderung künftig neu aus. (©Zerbor, AdobeStock)

Nach BEG Stopp: BEG Anträge weiter berücksichtigt

Nachdem die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude letzte Woche gestoppt hat, gibt es nun Neuigkeiten: Die BEG Anträge, die bis zum 24.01. eingegangenen sind, werden weiterhin berücksichtigt.

Gute Lösung für alle Betroffenen

Gute Nachricht für Antragsteller auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Alle bis zum einschließlich 23.01. eingegangenen Anträge sollen weiterhin berücksichtigt und förderfähige Anträge genehmigt werden. So steht es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen. Das sei eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen. Rund 24.000 Anträge werden nun von der KfW geprüft. Derzeit berät sie sich außerdem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über einen eventuellen Neustart der BEG. 

BEG Anträge in Höhe von 20 Milliarden Euro Fördervolumen

Die KfW hatte die Förderung am 24.01. gestoppt, da zwischen November 2021 und Ende Januar Anträge in Höhe von 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen waren. Bei gleichzeitiger Vorläufigkeit der Haushaltsführung entschied sich der Vorstand in Rücksprache mit dem BMWK für einen Programmstopp. Die BEG für energieeffiziente Sanierungs- und Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung der KfW war 2021 ins Leben gerufen worden. Damit erhielten Gebäudeeigentümer unter anderem Unterstützung für Heizungsprojekte.

Neue Ausrichtung der Gebäudeförderung

Die Gebäudeförderung soll in Zukunft komplett neu ausgerichtet werden. Ziel sei es, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitliche Förderung für neue Gebäude aufzusetzen, wie die Regierung sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart hat.

Hier erfahren Sie, wie es weitergeht, falls Sie vor dem 24.01. einen Antrag gestellt haben.