Die neue Heizperiode ist da und es wird kontinuierlich kälter. Damit steigt auch der Druck auf Eigentümer, dass die Heizung reibungslos funktioniert. Wir erklären die Pflichten des Vermieters.
Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April
Zwar ist die Heizperiode gesetzlich nicht festgelegt, laut Rechtsprechung fällt diese aber auf die Zeit zwischen dem 1. Oktober und 30. April. In dieser Zeit gehört es zu den Pflichten des Vermieters, dass Wohnräume angemessen beheizbar sind – das bedeutet: auf mindestens 20 bis 22 Grad. Nachts zwischen 24:00 und 6:00 Uhr ist eine Raumtemperatur von 18 Grad zu gewährleisten. Übrigens: Ganz ausschalten darf der Vermieter die Heizung nie – auch nicht während der Schlafenszeit.
Mietminderung möglich
Geht die Heizung kaputt und kümmern Sie sich nicht zeitnah um die Reparatur, einen Ersatz oder eine Notheizung, haben Ihre Mieter womöglich Anspruch auf Mietminderung oder – je nach Reaktionszeit – auf eine fristlose Kündigung. Deshalb sollten Sie als Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Heizungsanlage bei einem Defekt schnell repariert wird, oder eine Notheizung zur Verfügung stellen.
Pflichten des Vermieters bedeuten keine Heizpflicht für Mieter
Wichtig: Eine Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Dass Sie dafür sorgen müssen, dass die Heizung funktioniert, bedeutet nicht, dass Ihre Mieter auch heizen müssen. Allerdings sind Mieter dazu verpflichtet, Schäden an der Mietsache (zum Beispiel durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit) zu vermeiden. Das läuft zwangsläufig auf die Notwendigkeit hinaus, die Wohnräume angemessen zu beheizen.
Warmwasser als Grundvoraussetzung
Übrigens: Da auch warmes Wasser zur Grundvoraussetzung für eine mängelfreie Wohnung zählt und diese nicht selten an die Heizung gekoppelt ist, müssen viele Vermieter auch im Sommer auf den reibungslosen Betrieb der Heizungsanlage achten.
Egal, ob Sie eine Ersatzheizung benötigen oder die Warmwassererzeugung in Ihrem Gebäudebestand sicherstellen wollen – wir liefern für jeden Einsatzbereich die richtige Ersatzheizung und mobile Frischwasserstationen.
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