NOTFALL-HOTLINE FÜR UNSERE MIETER:
verärgerte Geschäftsfrau, die mit Papierkram, Laptop und elektrischem Ventilator am Arbeitsplatz sitzt
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Pflichten für Arbeitgeber, Rechte für Angestellte

Strahlt die Sonne bei 35 °C vom blauen Himmel, freut sich der Urlauber. Wer im Büro sitzt oder gar körperliche Arbeit verrichtet, leidet nicht selten unter hochsommerlichen Temperaturen. 

Eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur

Als Teil des Arbeitsschutzgesetzes liefert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ein paar Verhaltensregeln, die dieses Leid lindern sollen. Wem die Hitze im Büro zu viel wird, kann sich auf diese Regeln berufen, wenngleich die Formulierungen etwas vage sind. Im ArbStättV heißt es wörtlich:

„Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastung der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.“

Und weiter:

„Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.“

Was ist die maximale Temperatur am Arbeitsplatz?

Genauere Informationen gibt das Blatt Technische Regeln für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“ (ARS A3.5) vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). Dort wird festgelegt, dass bei einer Überschreitung von 30 °C Raumtemperatur geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen.

Steigt die Temperatur auf über 35 °C, darf der Raum ohne entsprechende Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.

Was tun gegen Hitze am Arbeitsplatz?

Um Hitze vorzubeugen, empfiehlt die ArbStättV, Fenster und Glaswände entsprechend abzuschirmen. Weitere Informationen sind im ArbStättV allerdings nicht gegeben.

Auch an dieser Stelle können Sie wieder die Regel A3.5 zu Rate ziehen. Demnach können zum Beispiel folgende Maßnahmen durchgeführt werden, falls die Raumtemperatur mehr als 26 °C erreicht, um einem weiteren Temperaturanstieg vorzubeugen:

  1. Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  2. Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtung (z.B. Nachtauskühlung)
  3. Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  4. Lüftung in den frühen Morgenstunden
  5. Nutzung von Gleitzeitregeln zur Arbeitszeitverlagerung
  6. Lockerung der Bekleidungsregelung
  7. Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen

Auch die Bereitstellung von Trinkwasser oder anderen Getränken wird hier empfohlen.

Steigt die Temperatur auf über 30 C°, wird es für den Arbeitgeber zur Pflicht, Gegenmaßnahmen zu treffen. Auch Getränke müssen dann zur Verfügung gestellt werden.

Ist eine Temperatur von über 35 °C erreicht, darf der Raum nur noch als Arbeitsraum genutzt werden, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier) oder
  2. Organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) oder
  3. Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Hitzeschutzbekleidung)

Mit mobilen Klimageräten gegen zu hohe Temperaturen

Eine der einfachsten Möglichkeiten, den Hochsommer im Büro für seine Angestellten angenehm zu gestalten, ist der Einsatz eines Klimageräts. Empfehlenswert ist es, ein mobiles Gerät zu mieten, da sich eine fest installierte Klimaanlage für die paar Wochen im Jahr meist nicht lohnt. Sprechen Sie uns an! Gemeinsam finden wir eine passende Lösung!

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