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Innnenausbau einer Wohnung
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Sanierung 2025: Alle Förderungen auf einen Blick

Dieser Überblick bietet eine Orientierung zu den wichtigsten Förderungen* für Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2025. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie bei der BAFA und KfW.

Anlagentechnik

Möchten Sie Anlagentechnik, die keine Heiztechnik ist, in Bestandsgebäude einbauen, um die Energieeffizienz zu erhöhen, können Sie eine Förderung über die BAFA beantragen. Hierzu zählen raumlufttechnische Anlagen. Für Anlagen zur Stromerzeugung gibt es zinsgünstige Kredite über die KfW.

Sanierung: Solaranlage wird montiert
@Marco2811 – stock.adobe.com

Lüftung / Smart Home

Wer fördert Lüftungsanlagen und Maßnahmen zur Umsetzung von Smart Home Funktionen?

Im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert die BAFA Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Einbau: raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung oder zur Verbesserung der Netzdienlichkeit
  • Austausch & Optimierung: raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen oder Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden
  • Gebrauchte Anlagen oder solche, die gebrauchte Anlagenteile beinhalten

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Zur Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) notwendig.

Wie hoch ist die Förderung für Anlagentechnik?

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: erhöht auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus

Anlagen zur Stromerzeugung

Wer fördert meine Anlage zur Stromerzeugung?

Die KfW vergibt einen Förderkredit für Strom und Wärme ab 3,76 % effektivem Jahreszins.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert:

  1. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
    • Photovoltaik-Anlagen
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft (bis zu 20 MW)
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    • KWK-Anlagen auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
    • Biogasleitungen
    • Batteriespeicher
  2. Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  3. Wärme-/Kältenetze und Speicher
  4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot
  5. Digitalisierung der Energiewende
  6. Contracting-Vorhaben und Modernisierung mit Leistungssteigerung

Nicht gefördert werden Investitionen in fossile Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie In-Sich-Geschäfte.

Welche Konditionen gelten?

  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung

Gebäudehülle

Wer Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle vornehmen möchte, kann sich für Förderungen ans BAFA wenden. Darüber hinaus gibt es einen Ergänzungskredit über die KfW. Ein Steuerbonus ist ebenfalls möglich.

Sanierung: Polystyrol-Wärmeverkleidung zur Energieeinsparung auf einer Baustelle
@alphaspirit – stock.adobe.com

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die BAFA fördert folgende Maßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz und erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Die KfW bietet zinsgünstige Ergänzungskredite für diese Maßnahmen an.

Wer kann einen Kredit beantragen?

Der KfW-Kredit richtet sich an Privatpersonen, die

  • eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA vorweisen können
  • Eigentümer:in sind
  • die Immobilie selbst bewohnen
  • kein Haushaltsjahreseinkommen von über 90.000 Euro haben,

sowie an Investierende oder Auftraggebende, auf deren Namen eine Zuschusszusage oder ein Zuwendungsbescheid vorliegt.

Wie hoch ist die Förderung für Sanierungen der Gebäudehülle über die BAFA?

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: erhöht auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus

Heizung

Es gibt Förderungen für den Wechsel zu neuer Heiztechnik sowie zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Sanierung: Wärmepumpe vom Hersteller Vaillant an einem Wohnhaus
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Heizungstechnik

Wer fördert meine neue Heizung?

  • Die KfW fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung.
  • Das BAFA unterstützt Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
  • Bei einer maximalen Investition von 200.000 Euro gibt es darüber hinaus einen 20-prozentigen Steuerbonus vom Finanzamt.

Welche Heizungsanlagen werden gefördert?

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik
  • Einrichtung, Umbau, Eweiterung Gebäudenetz (BAFA)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

Die KfW fördert zudem die Miete einer provisorischen Heizung bis zur Installation der neuen Anlage. Einen Überblick über verfügbare Mietheizungen finden Sie hier.

Jetzt provisorische Heizung anfragen

Wer ist antragsberechtigt und wie hoch ist die Förderung?

Hier haben wir alle Antragsgruppen, Zuschüsse und Ergänzungskredite tabellarisch zusammengefasst.

AntragstellergruppeZuschussKredit
PrivatpersonenKfW Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
• Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
• Grundförderung: 30 %
• Effizienzbonus: 5 %
• Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (ab 01.01.2029 17 %)
• Einkommensbonus: 30 %
• Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro
Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusage über einen Finanzierungspartner
Kredit Nr. 358, 359
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
UnternehmenKfW Zuschuss Nr. 459
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
• Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
• Grundförderung: 30 %
• Effizienzbonus: 5 %
• Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro
Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusage über einen Finanzierungspartner.
Kredit Nr. 358, 359
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit –Wohngebäude
Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
KfW Zuschuss Nr. 522
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung
• Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
• Grundförderung: 30 %
• Effizienzbonus: 5 %
• Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro
Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusagen über einen Finanzierungspartner.
Kredit Nr. 523
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
KommunenKfW Zuschuss Nr. 422
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
• Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
• Grundförderung: 30 %
• Effizienzbonus: 5 %
• Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro
Heizungsförderung: Antragsteller, Zuschüsse & Kredite

Heizungsoptimierung

Wer fördert meine Heizungsoptimierung?

  • Ansprechpartner für die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist die BAFA
  • Bei einer bereits erteilten Zuschussförderung für den Heizungstausch über die KfW kann für die Heizungsoptimierung auch der Kredit 358, 359 bei der KfW beantragt werden.
  • Sie können für eine Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung darüber hinaus einen Steuerbonus bekommen, nicht aber für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung.

Welche förderfähigen Maßnahmen gibt es?

Die Förderung gilt unter anderem für folgende Maßnahmen und Produkte:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Pumpentausch, Anpassung der Vorlauftemperatur, Anpassung der Pumpenleistung
  • Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Rohrleitungsdämmung
  • Flächenheizungen
  • Niedertemperaturheizkörper
  • Wärmespeicher
  • Systeme auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wie hoch ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung?

  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Fördersatz für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus (außer für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen)

Komplettsanierung

Eine Sanierung zum Effizienzhaus-Standard wird über die KfW und mit Steuerboni gefördert.

Sanierung: Innnenausbau einer Wohnung
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Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser
  • Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten
  • Sanierung von Baudenkmalen
  • Energetische Sanierung beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Experten
  • Akustische Fachplanung durch Akustiker:innen
  • Nachhaltigkeitszertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Das sind die Konditionen:

  • Förderkredit ab 2,09 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

Kauf von Wohneigentum

Für Familien mit Kindern bietet die KfW mit dem Kredit 308 „Jung kauft Alt“ eine Unterstützung beim Erwerb und der Sanierung einer bestehenden Immobilie. Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor mindestens fünf Jahren fertiggestellt wurde.

Glückliche Familie mit Kindern, die mit Kisten in eine neue Wohnung umziehen
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Welche Kosten werden gefördert?

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Modernisierungs- und Sanierungskosten

Das sind die Konditionen:

  • Ab 0,49 % effektivem Jahreszins für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach Erwerb energieeffizient saniert wird
  • Bis zu 100.000 bis 150.000 Euro Kredithöchstbetrag
  • Familie mit Kindern sowie Alleinerziehende
  • Einkommensabhängige Förderung

Altersgerechter Umbau

Die Pflegeversicherung bezuschusst eine Maßnahme zur Barrierefreiheit mit. 4.180 Euro. Die KfW bietet den Kredit 159 für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz.

Sanierung: Barrierefreies Badezimmer
@Jörg Lantelme – stock.adobe.com

Was wird von der KfW gefördert?

  • Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Maßnahmen zu Barrierereduzierung
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche, Erweiterung oder Teilung von Wohnfläche
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Das sind die Konditionen:

  • Ab 2,51 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig vom Alter
  • Für alle, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • Auch für Kauf von umgebautem Wohnraum

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Quellen:

(Stand 14. März 2025)

*Förderungen durch die KfW, BAFA und Pflegeversicherungen werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!