Dieser Überblick bietet eine Orientierung zu den wichtigsten Förderungen* für Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2025. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie bei der BAFA und KfW.
Inhaltsverzeichnis
Anlagentechnik
Möchten Sie Anlagentechnik, die keine Heiztechnik ist, in Bestandsgebäude einbauen, um die Energieeffizienz zu erhöhen, können Sie eine Förderung über die BAFA beantragen. Hierzu zählen raumlufttechnische Anlagen. Für Anlagen zur Stromerzeugung gibt es zinsgünstige Kredite über die KfW.
Lüftung / Smart Home
Wer fördert Lüftungsanlagen und Maßnahmen zur Umsetzung von Smart Home Funktionen?
Im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert die BAFA Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Einbau: raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung oder zur Verbesserung der Netzdienlichkeit
- Austausch & Optimierung: raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen oder Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden
- Gebrauchte Anlagen oder solche, die gebrauchte Anlagenteile beinhalten
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Zur Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) notwendig.
Wie hoch ist die Förderung für Anlagentechnik?
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
- iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: erhöht auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
- Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus
Anlagen zur Stromerzeugung
Wer fördert meine Anlage zur Stromerzeugung?
Die KfW vergibt einen Förderkredit für Strom und Wärme ab 3,76 % effektivem Jahreszins.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die KfW fördert:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
- Photovoltaik-Anlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft (bis zu 20 MW)
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- KWK-Anlagen auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
- Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Speicher
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot
- Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben und Modernisierung mit Leistungssteigerung
Nicht gefördert werden Investitionen in fossile Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie In-Sich-Geschäfte.
Welche Konditionen gelten?
- 2 Jahre Mindestlaufzeit
- Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
Gebäudehülle
Wer Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle vornehmen möchte, kann sich für Förderungen ans BAFA wenden. Darüber hinaus gibt es einen Ergänzungskredit über die KfW. Ein Steuerbonus ist ebenfalls möglich.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die BAFA fördert folgende Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz und erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz
Die KfW bietet zinsgünstige Ergänzungskredite für diese Maßnahmen an.
Wer kann einen Kredit beantragen?
Der KfW-Kredit richtet sich an Privatpersonen, die
- eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA vorweisen können
- Eigentümer:in sind
- die Immobilie selbst bewohnen
- kein Haushaltsjahreseinkommen von über 90.000 Euro haben,
sowie an Investierende oder Auftraggebende, auf deren Namen eine Zuschusszusage oder ein Zuwendungsbescheid vorliegt.
Wie hoch ist die Förderung für Sanierungen der Gebäudehülle über die BAFA?
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
- iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: erhöht auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
- Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus
Heizung
Es gibt Förderungen für den Wechsel zu neuer Heiztechnik sowie zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Heizungstechnik
Wer fördert meine neue Heizung?
- Die KfW fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung.
- Das BAFA unterstützt Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
- Bei einer maximalen Investition von 200.000 Euro gibt es darüber hinaus einen 20-prozentigen Steuerbonus vom Finanzamt.
Welche Heizungsanlagen werden gefördert?
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik
- Einrichtung, Umbau, Eweiterung Gebäudenetz (BAFA)
- Brennstoffzellenheizungen
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Die KfW fördert zudem die Miete einer provisorischen Heizung bis zur Installation der neuen Anlage. Einen Überblick über verfügbare Mietheizungen finden Sie hier.
Jetzt provisorische Heizung anfragen
Wer ist antragsberechtigt und wie hoch ist die Förderung?
Hier haben wir alle Antragsgruppen, Zuschüsse und Ergänzungskredite tabellarisch zusammengefasst.
Antragstellergruppe | Zuschuss | Kredit |
Privatpersonen | KfW Zuschuss Nr. 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten • Grundförderung: 30 % • Effizienzbonus: 5 % • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (ab 01.01.2029 17 %) • Einkommensbonus: 30 % • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro | Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusage über einen Finanzierungspartner Kredit Nr. 358, 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden • Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
Unternehmen | KfW Zuschuss Nr. 459 Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten • Grundförderung: 30 % • Effizienzbonus: 5 % • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro | Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusage über einen Finanzierungspartner. Kredit Nr. 358, 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit –Wohngebäude • Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
KfW Zuschuss Nr. 522 Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude Für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten • Grundförderung: 30 % • Effizienzbonus: 5 % • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro | Ergänzungskredit in Kombination mit einer Zuschusszusagen über einen Finanzierungspartner. Kredit Nr. 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude • Bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben | |
Kommunen | KfW Zuschuss Nr. 422 Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten • Grundförderung: 30 % • Effizienzbonus: 5 % • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro |
Heizungsoptimierung
Wer fördert meine Heizungsoptimierung?
- Ansprechpartner für die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist die BAFA
- Bei einer bereits erteilten Zuschussförderung für den Heizungstausch über die KfW kann für die Heizungsoptimierung auch der Kredit 358, 359 bei der KfW beantragt werden.
- Sie können für eine Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung darüber hinaus einen Steuerbonus bekommen, nicht aber für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung.
Welche förderfähigen Maßnahmen gibt es?
Die Förderung gilt unter anderem für folgende Maßnahmen und Produkte:
- Hydraulischer Abgleich
- Pumpentausch, Anpassung der Vorlauftemperatur, Anpassung der Pumpenleistung
- Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Rohrleitungsdämmung
- Flächenheizungen
- Niedertemperaturheizkörper
- Wärmespeicher
- Systeme auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wie hoch ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung?
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
- Fördersatz für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen: 30.000 Euro pro Wohneinheit
- iSFP-Bonus gewährt oder nicht antragsberechtigt für den iSFP: 60.000 Euro pro Wohneinheit
- Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): zusätzlich 5 % Förderbonus (außer für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen)
Komplettsanierung
Eine Sanierung zum Effizienzhaus-Standard wird über die KfW und mit Steuerboni gefördert.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser
- Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten
- Sanierung von Baudenkmalen
- Energetische Sanierung beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie
- Fachplanung und Baubegleitung durch Experten
- Akustische Fachplanung durch Akustiker:innen
- Nachhaltigkeitszertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Das sind die Konditionen:
- Förderkredit ab 2,09 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- Zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
Kauf von Wohneigentum
Für Familien mit Kindern bietet die KfW mit dem Kredit 308 „Jung kauft Alt“ eine Unterstützung beim Erwerb und der Sanierung einer bestehenden Immobilie. Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor mindestens fünf Jahren fertiggestellt wurde.
Welche Kosten werden gefördert?
- Kaufpreis der Immobilie
- Modernisierungs- und Sanierungskosten
Das sind die Konditionen:
- Ab 0,49 % effektivem Jahreszins für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach Erwerb energieeffizient saniert wird
- Bis zu 100.000 bis 150.000 Euro Kredithöchstbetrag
- Familie mit Kindern sowie Alleinerziehende
- Einkommensabhängige Förderung
Altersgerechter Umbau
Die Pflegeversicherung bezuschusst eine Maßnahme zur Barrierefreiheit mit. 4.180 Euro. Die KfW bietet den Kredit 159 für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz.
Was wird von der KfW gefördert?
- Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
- Maßnahmen zu Barrierereduzierung
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
- Umwidmung von Nichtwohnfläche, Erweiterung oder Teilung von Wohnfläche
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
Das sind die Konditionen:
- Ab 2,51 % effektivem Jahreszins
- Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig vom Alter
- Für alle, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- Auch für Kauf von umgebautem Wohnraum
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Quellen:
(Stand 14. März 2025)
*Förderungen durch die KfW, BAFA und Pflegeversicherungen werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.