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Kälte- und Klimaanlagen 2025:  Das sollten Betreiber jetzt wissen
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Kälte- und Klimaanlagen 2025: Das sollten Betreiber jetzt wissen

Seit 2024 gilt die neue F-Gas-Verordnung (2024/573), die strengere Regeln für Kälte- und Klimaanlagenbetreiber bringt. Ziel ist die schrittweise Reduzierung fluorierter Treibhausgase (F-Gase), um schädliche Emissionen zu reduzieren. Auch 2025 gibt es Änderungen.

Kälte- und Klimaanlagen 2025: Die wichtigsten Änderungen

Die neue Verordnung sieht strengere Einsatzverbote, Inverkehrbringungsverbote, eine Reduzierung der F-Gase am Markt und neue Vorschriften für Anlagenbetreiber vor.

1. Strengere Einsatzverbote für Kühltechnik & Klimaanlagen 2025:

  • Ab 2025: Kältemittel mit GWP > 2.500 dürfen nicht mehr als Frischware verwendet werden.
  • Ab 2032: In Neuanlagen sind nur noch Kältemittel mit GWP < 750 erlaubt.
  • Ausnahmen gelten für recycelte Kältemittel.

Was bedeutet das? Das GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Kältemittel zum Treibhauseffekt beiträgt. Je höher der Wert, desto klimaschädlicher. Bei Kältemittel als Frischware handelt es sich um ein neuwertiges, unbenutztes Produkt, also um ein nicht recyceltes oder wiederaufbereitetes Kältemittel.

2. Neue Inverkehrbringungsverbote für Kälte- & Klimaanlagen 2025:

Inverkehrbringungsverbote – Exemplarischer Raum mit Kühlgeräten.
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Bestimmte Geräte dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dazu gehören:

GerätetypVerboten abGWP-Grenze
Gewerbliche Kühlschränke und Tiefkühlgeräte2022GWP > 150
Ortsfeste Kälteanlagen (Ausnahme: Chiller)2025GWP > 2.500 (außer Kühlung auf unter -50 °C)
In sich geschlossene Kälteanlagen (hermetisch1)2025GWP > 1502
Split-Klimaanlagen (< 3 kg Füllmenge)2025GWP > 7502

Tab. 1: Kühl- und Klimageräte, die 2025 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen

Ein Service-Verbot gilt für Kälteanlagen mit F-Gasen GWP > 2.500 (als Frischware).

1 Ein hermetisch geschlossenes Gerät ist ein technisches System, bei dem alle Bauteile, die Kältemittel enthalten, fest miteinander verschweißt, verlötet oder verschraubt und gasdicht versiegelt sind.

2 Ausnahmen sind möglich, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen erreicht werden müssen.

3. Reduzierung der F-Gas-Menge am Markt:

Die jährlich verfügbare Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wird reduziert, was zu steigenden Preisen und Engpässen führen kann. Ab 2025 kostet jede neue Tonne HFKW ca. 3 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent, um einen Anreiz für klimafreundliche Alternativen zu schaffen. Bis 2050 soll der Einsatz auf null gesenkt werden. HFKW sind eine Hauptgruppe innerhalb der F-Gase, die 90 Prozent der F-Gas-Emissionen ausmachen.

4. Neue Vorschriften und Kennzeichnungspflichten für Anlagenbetreiber:

Größere Anlagen mit F-Gasen müssen ein Leckage-Erkennungssystem haben. Darüber hinaus werden Dichtheitsprüfungen verpflichtend. Die Freisetzung von F-Gasen ist darüber hinaus nur noch erlaubt, wenn es technisch unvermeidbar ist. Personen, die mit entsprechenden Anlagen zu tun haben, müssen Sachkundebescheinigungen nachweisen.

Was bedeutet das? Betreiber müssen alles tun, um Kältemittelverluste zu verhindern. Nur wenn es keine Alternative gibt, ist eine begrenzte Freisetzung erlaubt. Ein Leckage-Erkennungssystem ist ein Überwachungssystem, das automatisch Kältemittellecks erkennt und meldet. Eine Dichtheitsprüfung stellt sicher, dass eine Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlage kein Kältemittel verliert.

Welche Anlagen sind betroffen?

Ortsfeste Kälteanlage: Ingenieur inspiziert das Kühlsystem einer Klimaanlage in einer Industrieanlage.
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Regelmäßige Dichtheitsprüfungen sind vorgeschrieben für:

  • Ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen
  • Ortsfeste Brandschutzsysteme
  • Elektrische Schaltanlagen
  • Organic-Rankine-Kreisläufe3
  • Kälteanlagen in Kühl-LKWs, Anhängern, Containern und Zügen
  • Klimaanlagen und Wärmepumpen in Nutzfahrzeugen, Maschinen, Zügen, Flugzeugen etc.

3 Der Organic Rankine Cycle (ORC) ist eine Variante des klassischen Rankine-Kreislaufs, der in Dampfkraftwerken zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Der Unterschied: Statt Wasser wird ein organisches Arbeitsmedium (z.B. Kältemittel) verwendet, das bereits bei niedrigen Temperaturen verdampft.

Ausnahmen:

Ausgenommen von der Pflicht zur Dichtheitskontrolle sind:

  • Hermetisch geschlossene Geräte, die
    • mit < 2 kg F-Gas (Anhang II, Gruppe 1 der Verordnung) befüllt sind oder
    • < 10 t CO2-Äquivalent (Anhang I) enthalten
  • Hermetisch geschlossene und so gekennzeichnete Geräte in Wohngebäuden, die < 3 kg F-Gas enthalten
  • Elektrische Schaltanlagen, wenn
    • sie < 6 kg F-Gas enthalten, oder
    • mit Leckage-Überwachung ausgestattet sind, oder
    • die Leckage-Rate technisch nachweislich < 0,1 %/Jahr ist

Welche Kältemittel sind ab 2025 noch erlaubt?

KältemittelGWP-WertHinweise
R-744 (CO₂)1Natürliches Kältemittel, sehr umweltfreundlich
R-717 (Ammoniak)0Hoch effizient, aber toxisch
R-290 (Propan)3Natürlich, brennbar, in kleinen Anlagen
R-600a (Isobutan)3Natürlich, brennbar, für Haushaltsgeräte
R-32675Noch erlaubt, aber langfristig eingeschränkt
R-454B466Alternativ zu R-410A, weniger klimaschädlich
R-1234yf/R-1234ze< 10HFO-Kältemittel4, niedriger GWP
Tab. 2: Zulässige Kältemittel 2025

4 Enthalten Hydrofluorolefine und sind weniger umweltschädlich als ältere Kältemittel

Kälte- und Klimaanlagen 2025 – Fazit

Die neue F-Gas-Verordnung macht den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unumgänglich. Betreiber sollten sich frühzeitig auf die neuen Vorschriften vorbereiten, um steigende Kosten und Lieferengpässe zu umgehen.

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FAQ Klimaanlagen 2025

Was ist die F-Gas-Verordnung?

Die F-Gas-Verordnung (offiziell: EU-Verordnung 517/2014, aktuell überarbeitet durch EU-Verordnung 2024/573) wurde eingeführt, um den Einsatz fluorierter Treibhausgase (F-Gase) schrittweise zu reduzieren. Diese Gase werden in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik eingesetzt, sind jedoch klimaschädlich. Die Hauptziele der F-Gas-Verordnung:

- Reduktion der F-Gas-Emissionen durch strengere Regeln für Produktion, Verwendung und Entsorgung
- Förderung klimafreundlicher Alternativen wie natürliche Kältemittel (z.B. CO2, Ammoniak, Propan)
- Langfristige Abschaffung der schädlichsten F-Gase (bis 2050 soll der Einsatz auf null gesenkt werden)

Warum sind F-Gase schädlich?

F-Gase haben ein starkes Treibhausgaspotenzial, einige haben eine Klimawirkung, die bis zu 23.500 mal stärker ist als CO2. Entweichen diese Gase durch defekte Anlagen oder unsachgemäße Wartung, verstärken sie den Treibhauseffekt. Da sich viele F-Gase nur sehr langsam abbauen, verbleiben sie lange in der Umwelt.

Quellen (01.04.2025):

www.umweltbundesamt.de

www.schiessl-kaelte.com

www.si-shk.de

www.tophotel.de

www.ihk.de

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